geplante Nahwärmeversorgung für Husby-Nord

Ausschreibung auf dem Weg, aber noch offene Fragen zur Förderung


Projektfortschritt

 

  • Unser Planer, Herr Schobries, hat die Planung inzwischen so weit vorangetrieben, dass in den nächsten Tagen die Ausschreibung der Bauleistungen für das neue Nahwärmenetz erfolgen kann.

  • Wir befinden uns noch in Gesprächen mit dem zuständigen Landesministerium, um über die Förderung des Bundes hinaus auch eine Landesförderung zu erhalten. Hier klärt das Ministerium derzeit noch einige Punkte in den Förderrichtlinien, damit auch die Besonderheiten unseres Nahwärmenetzes berücksichtigt werden können.

  • Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erfolgte Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt erhöhte Anforderungen an Ihre individuellen Verträge mit Ihrem Heizungsbauer. Dazu gibt es noch einige offene Fragen, die wir derzeit mit dem Fördermittelgeber klären.
     

Anträge auf Förderung der Wärmeübergabestation in Ihrem Gebäude


In unserer Mitteilung vom Januar hatten wir bekanntgegeben, dass die Antragsstellung ab Ende Februar möglich ist und für März Termine veröffentlicht werden, bei denen wir Sie bei der Antragsstellung unterstützen. Wir müssen nun noch abwarten, bis die noch offenen Fragen geklärt sind, bevor Termine bekannt gegeben werden können. Weiterhin stimmen wir derzeit einen Termin mit Ihren Heizungsbauern ab, um die veränderten Anforderungen zu kommunizieren. Dazu gehört z. B., dass die Angebote eine sog aufschiebende bzw. auflösende Bedingung enthalten müssen, die den Liefer- und Leistungsvertrag erst mit Eingang des Fördermittelbescheids wirksam machen. Außerdem ist der hydraulische Abgleich, der ihre Heizung effizient arbeiten lässt, verpflichtend. Wir wollen sicherstellen, dass alle Angebote diesen Abgleich enthalten. Damit nicht jeder Kunde einzeln auf die Heizungsbauer zugehen muss, kümmern wir uns zentral darum.
Die Förderung setzt sich aus bis zu drei Komponenten zusammen: Die Grundförderung in Höhe von 30 %, der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % und ein Einkommensbonus für Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € in Höhe von 30 %. Bei Inanspruchnahme aller Fördermöglichkeiten wird die Förderquote auf 70 % begrenzt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus kann nur von selbstnutzenden Eigentümerinnen und -eigentümern für den Heizungstausch in Wohngebäuden beantragt werden.
Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme), oder von funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizungen älter 20 Jahre (seit Inbetriebnahme).
Für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus sind Meldebescheinigung / Meldebestätigung und Grundbuchauszug zum Nachweis der Selbstnutzung vorzulegen.


Falls Sie den Einkommensbonus beantragen möchten: Zur Ermittlung des Haushaltsjahreseinkommens benötigen Sie die Einkommensteuerbescheide aller relevanten Personen der Jahre 2021 und 2022.
Nach Bekanntgabe der Beratungstermine werden Sie diese online oder telefonisch reservieren können.
Wir arbeiten intensiv an einer Lösung und wenden uns via Mail an Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Wichtig für Sie: Wenn Sie noch kein Angebot von Ihrem Heizungsbauer erhalten haben, 
haben Sie dafür nun mehr Zeit zur Verfügung als ursprünglich geplant. Bitte teilen Sie uns mit, 
wenn Sie einen Heizungsbauer für ein Angebot angefragt haben, 
der nicht in der von uns veröffentlichten Liste steht (siehe Webseite der Gemeinde).

 

Nahwärme Husby: Anträge auf Förderung der Wärmeübergabestation erst im März


Das Urteil des Verfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt hat glücklicherweise nur geringe Auswirkungen auf das geplante Nahwärmenetz in Husby.


Die gute Nachricht vorweg: Die Förderquoten für den Tausch der alten Heizung gegen eine Wärmeübergabestation haben sich erhöht. Für die allermeisten wird die Förderquote je nach Alter und Typ der alten Heizungsanlage 30-50 % betragen. Für einkommensschwache Haushalte kann die Förderung bis zu 70 % betragen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.energiewechsel.de/beg.


Leider gibt es derzeit aber noch viele Unklarheiten zu den Zuständigkeiten und dem konkreten Verfahren der Antragstellung, die einen Antrag erst ab 7.02.2024 ermöglichen. Der Sanierungsmanager der Gemeinde, Patrice Ahmadi, steht zur Klärung im regen Kontakt mit den Fördermittelgebern, um rechtssichere Lösungen zu erarbeiten. Aber auch das hat eine positive Seite: Für die benötigten Angebote der Heizungsbauer für die Umrüstung der Heizungsanlage im Haus steht nun mehr Zeit zur Verfügung als ursprünglich geplant.


Eigentlich sollten bereits im Januar die Beratungstermine bekanntgegeben werden, bei denen Gemeindevertreter und Sanierungsmanager die Nahwärmekunden bei der Antragsstellung unterstützen. Aufgrund der Verzögerung ist dies zum jetzigen Zeitpunkt aber erst ab März möglich. Über die Termine und die Möglichkeiten der Terminvergabe wird die Gemeinde gesondert informieren.

 

Turnusmäßige Anpassung der Nahwärmepreise zum 01.10.2022

Auch die Nahwärme bleibt von den Kostensteigerungen auf dem Energiemarkt nicht verschont, allerdings fallen diese deutlich milder als die Erhöhungen der Gas- und Ölpreise aus. Gemäß den Vereinbarungen zwischen Gemeinde und dem Netzbetreiber Enercity werden die Preise alle 6 Monate überprüft und nach einer vorgegebenen Formel angepasst.  Zugrunde gelegt werden dabei Daten des statistischen Bundesamtes, bzw. für den Pelletpreis des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes.

Grundpreis Nahwärme

40% des Grundpreises bleiben konstant. 30% richten sich nach dem Lohnindex und weitere 30% nach dem Investitionsgüterindex. Daraus ergibt sich für Oktober 2022 gegenüber Oktober einschließlich Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Fernwärme von 19% auf 7% folgende Preisanpassung:

 

Erhöhung des Indexes (netto)

Anteil

Grundpreis   1-10-21 inkl. 19% MWSt.

Grundpreis   1-10-22 inkl. 7% MWSt.

Fix

 

40,00%

253,23

€/Jahr

227,70

€/Jahr

Lohnindex

1,58%

30,00%

189,92

€/Jahr

173,47

€/Jahr

Investionsgüterindex

6,30%

30,00%

189,92

€/Jahr

181,53

€/Jahr

 

2,36%

 

633,08

€/Jahr

582,70

€/Jahr

Arbeitspreis Nahwärme

Die Anpassung des Arbeitspreises richtet zu 30% nach dem Preisindex für Gas, zu 30% nach dem Preisindex für Holzpellets und zu 40% nach dem Preisindex für Wärme. Daraus ergibt sich für Oktober 2022 gegenüber Oktober 2021 folgende Preisanpassung einschließlich Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Fernwärme von 19% auf 7%:

 

Erhöhung des Indexes (netto)

Anteil

Arbeitspreis   1-10-21 inkl. 19% MWSt.

Arbeitspreis   1-10-22 inkl. 7% MWSt.

Gasindex

72,85%

30%

0,0257

€/kWh

0,0399

€/kWh

Holzpelletindex

37,26%

30%

0,0257

€/kWh

0,0317

€/kWh

Wärmepreisindex

22,86%

40%

0,0343

€/kWh

0,0379

€/kWh

 

42,18%

 

0,0857

€/kWh

0,1095

€/kWh

Daraus wird deutlich, dass insbesondere der breite Indexmix und die Berücksichtigung des Wärmepreisindexes eine kostendämpfende Wirkung auf diese Wärmepreise und folglich auf die Nahwärmekosten haben.

Wie wirkt sich die Preisanpassung auf die Heizkosten aus?

Die Gesamtkosten für ein Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von 18000 kWh steigen um ca. 17,5%  von 2175 € auf 2554 €.

Zum Vergleich: Die reinen Erdgaskosten des gleichen Einfamilienhauses in der Gas-Grundversorgung eines namhaften Anbieters stiegen zwischen dem 1.10.21 und dem 1.11.22 von 1205,95 € auf 2869,74 € inkl. MWSt.. Hinzu kommen alle weiteren Kosten zum Betrieb einer eigenen Gaskesselanlage/Gastherme. Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7% ist in beiden Beispielen bereits berücksichtigt.

Dabei muss allerdings auch berücksichtigt werden, dass durch den halbjährlichen Preisanpassungsturnus Anpassungen der Nahwärmepreise immer etwas zeitversetzt stattfinden.

Was Kostet die Umstellung?

Anschlusskosten

3450 €

Übergabestation

8000 €

Förderung

Bei Umstellung von Gas (Gasheizung jünger als 20 Jahre)

25%

Bei Umstellung von Ölheizung oder Gasheizung älter als 20 Jahre)

35%

2000 €

2800 €

Gesamtinvestition

9450 €

8650 €

Die Gemeinde erhebt einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von 2975 €, zzgl. MWSt. Das beinhaltet bis zu 15 Trassenmeter zum Haus, die dazugehörigen Erdarbeiten und die erforderlichen Kernbohrungen für den Hausanschluss.

 

Alle Kosten inkl. MWSt.
*)Ca. Kosten für eine Danfoss Übergabestation mit 10 kW Heizleistung und 55 kW Warmwasserleistung (kein Warmwasserspeicher erforderlich) inklusive Installation (Angaben IPP).

 

Was kostet die Wärme?

Arbeitspreis (inkl. 7% MWSt.)                10,95 ct/kWh

Jahresgrundbetrag (inkl.7%  MWSt.)    582,70  €/Jahr

(aktueller Preisstand, Gültigkeit 01.10.22 - 31.03.23)

 Bitte beachten Sie: Bei dem Arbeitspreis handelt es sich um die tatsächlich gelieferte Wärmeenergie und nicht um die in einem Energieträger wie Gas oder Öl gespeicherte Energie, die in einem hauseigenen Kessel mit Verlusten in Wärme umgewandelt wird. Je nach Effizienz des hauseigenen Kessels können die Verluste bis zu 30%.

 

Ist Nahwärme teuer?

Auch bei Einbau einer neuen Gasheizung muss nach neuen gesetzlichen Vorgaben ein Anteil von 15% erneuerbare Energie genutzt werden. Die aus dem Arbeitspreis der Nahwärme resultierende Ersparnis gegenüber Wärmeumwandlung im hauseigenen Kessel kann, je nachEffezienz des Kessels, bis zu 30 % betragen.

 

Der Kostenvergleich zeigt: Bei Berücksichtigung aller Kosten ist Nahwärme langfristig eine preisgünstige Lösung.

 

Vergleichsgrafik Kosten

 

*)Kostenvergleich auf der Grundlage der folgenden Annahmen:

 

Kostenvergleich

 

Erforderliche Investitionen
Anschlusskosten